AGB

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen von Birgit Lindemann (im folgenden Auftragnehmerin genannt) als Schnitttechnikerin (AGB)

Stand 01. Juni 2020

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Auftragnehmerin getätigten Rechtsgeschäfte. Sie gelten für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere solche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung der jeweils anderen Vertragspartei.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von der Auftragnehmerin vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt.

2. Definition

Die angebotenen Leistungen umfassen im DOB (Damenoberbekleidung) sowie im HAKA-Bereich (Herren und Kinder) eine oder mehrere der folgenden Dinge:

2.1. den Schnittentwurf, d.h. die Schnittentwicklung von Erstschnitten nach Entwürfen des Auftraggebers. Diese werden nicht zur Serienproduktion freigegeben und bleiben im Besitz der Auftragnehmerin.

2.2. Die Fertigung von Prototypen mit einer Anprobe in einer individuell festgelegten Konfektionsgröße. Diese sind für die Überprüfung und ggbfs. für eine Anpassung des Schnittentwurfs und bleiben im Besitz der Auftragnehmerin.

2.3. Die Erstellung von Produktionsschnitten, die nach Abnahme zur Serienproduktion freigegeben werden. Diese werden je nach Bedarf als Papierschnitte oder digitale Datei übergeben.

2.4.Die Erstellung von Größensätzen (Gradierung). Diese werden je nach Bedarf als Papierschnitte oder digitale Datei (Schnittlagebild) übergeben.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle das zu gestaltende Produkt betreffenden Informationen, insbesondere von Fertigung, Vertrieb, Handel sowie Zahlen und Ausrichtung des Designs, der Auftragnehmerin über die gesamte Entwicklungsphase unmittelbar und unverzüglich zugänglich gemacht werden.

Dazu gehört auch die unverzügliche Beantwortung von E-Mails und Telefonaten.

Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist die Auftragnehmerin nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.

Entstehen durch die verzögerte oder nicht sachgerechte Mitwirkung des Auftraggebers Abweichungen in der Leistungserfüllung durch die Auftragnehmerin, gehen Mehrkosten und entstehende Nachteile, soweit sie darauf beruhen, zulasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber meldet Fehler oder Schäden jeweils unverzüglich, vollständig und richtig. Insoweit trifft den Auftraggeber die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Die entsprechende Meldung kann mündlich oder schriftlich per E-Mail ausschließlich an die Auftragnehmerin erfolgen.

4. Angebot und Vertragsschluss

Eine Bestellung des Auftraggebers, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zu qualifizieren ist, kann die Auftragnehmerin innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

Die Angebote der Auftragnehmerin sind – insbesondere nach Menge, Preis, Lieferzeit – freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

5. Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz

Ich verpflichte mich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Ich bin nicht berechtigt, Schnitte, Daten und Informationen der Auftraggeber an Dritte weiterzugeben. Kundeneigene Daten, die zur Bearbeitung der Aufträge im System eingegeben werden, die Papier- und Musterschnitte, auch in digitaler Form, die bei Bearbeitung der Aufträge als Zwischenschritt entstehen, bleiben auch nach Bezahlung der Kosten in meinem Besitz. Eine Herausgabe muss ausdrücklich bei Auftragserteilung vereinbart werden.

6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Auftragnehmerin bezieht sich ausschließlich auf die von ihr erstellten Schnittarbeiten und die dazu gehörigen Daten und Unterlagen. Eventuelle Mängel berechtigen den Auftraggeber nur zur Nachlieferung bzw. Wiederholung der geleisteten Arbeit. Nach der Schnittabnahme übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung in Bezug auf produzierte Teile. Weitergehende Schadensersatzansprüche – insbesondere Folgeschäden- sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Auftragnehmerin beruhen. Der Versand von Schnittmustern oder zugehörigen Unterlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Arbeitsleistung sofort nach Erhalt zu prüfen. Reklamationen können nur innerhalb von 7 (sieben) Tagen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Lieferung als abgenommen. Dies gilt auch für Ansprüche wegen Überschreitung fest vereinbarter Termine.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro ohne den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

Die Rechnungen sind, sofern nichts Besonderes vereinbart ist, zahlbar ohne Abzug innerhalb 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum.

Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselwerden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung angenommen.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Gegen Zahlungsansprüche der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Bis zur Bezahlung sämtlicher offen stehender Forderungen gegen den Auftraggeber können alle zur Durchführung überlassenen Unterlagen sowie angefertigte Unterlagen zurückgehalten werden. Bereits geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Auftragnehmerin.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den aus der Verarbeitung der gelieferten Gegenstände entstandenen neuen Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungswertes vor.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so kann ich die Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen, auch gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

Kommt der Auftraggeber einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Transport/Lieferung

Alle Transporte und Lieferungen von Schnitten, Mustern, Prototypen, Unterlagen etc. erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10. Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Alle schriftlich oder mündlich genannten Termine sind nur annähernd und unverbindlich, außer sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als feste Termine bezeichnet.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort des Vertrages und Gerichtsstand ist Hamburg. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Birgit Lindemann und Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.